Jedes dritte verordnete Medikament ist allein wegen der Arzneiform besonders beratungsbedürftig
Es kommt nicht nur auf den Inhalt an: Jedes dritte verordnete Medikament (31 Prozent) ist – unabhängig vom Wirkstoff – allein wegen seiner Darreichungsform besonders beratungsbedürftig. Dies hat das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) mit Rezeptdaten von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2014 ermittelt. Die rund 20.000 Apotheken gaben insgesamt rund 190 Millionen Packungen allein aufgrund der Darreichungsform besonders beratungsbedürftiger Medikamente zu Lasten der GKV ab. Nicht erfasst wurde die Abgabe von Medikamenten ohne Rezept und an Privatversicherte.
„Viele Medikamente sind komplizierter anzuwenden als allgemein angenommen. Eine Tablette unzerkaut zu schlucken ist vergleichsweise einfach. Schwieriger ist es, sich selbst Insulin zu spritzen oder mit einem Pulverinhalator richtig zu inhalieren“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer. Werden Arzneimittel falsch angewendet, bemerken Patienten dies selbst meist nicht. Fehlanwendungen können aber die Wirksamkeit eines Präparats verändern oder zu unerwünschten Wirkungen führen. Kiefer: „Jeder Patient sollte in der Apotheke die richtige Anwendung seiner Medikamente zeigen oder erklären lassen.“
Den größten Anteil der beratungsintensiven Darreichungsformen entfiel auf Darreichungsformen, die grundsätzlich nicht geteilt werden dürfen (87 Millionen Packungen). Kiefer: „Apotheker beraten zur Teilbarkeit, weil wir aus Studien wissen, dass Patienten rund ein Viertel aller Tabletten vor der Einnahme teilen.“ Auf Platz zwei und drei der beratungsbedürftigen Darreichungsformen folgten Medikamente zur Injektion bzw. Infusion (29 Millionen Packungen) und Medikamente zur Inhalation (19 Millionen Packungen). Weitere erfasste Darreichungsformen waren Medikamente zur Anwendung am Auge, in der Nase, in der Vagina oder im After. Apotheker erklären auch die Zubereitung von Medikamenten wie Trockensäften oder beraten zur korrekten Anwendung von festen Darreichungsformen, die nicht einfach geschluckt werden können. Ein Beispiel für diese Arzneiformen sind Buccaltabletten, die sich langsam in der Mundhöhle auflösen sollen.